Selbstauskunft / Interessenten Bogen

Persönliche Angaben
Familiensituation
Wohnsituation
Fragen zur Tierhaltung
Abholung / Ankunft des Tieres
Haben Sie Fragen / Anmerkungen an uns?
Diese Selbstauskunft ist rein informativ für ein Vermittlungsgespräch. Damit bestehen noch keine Vorrechte auf das von mir ausgesuchte Tier. Die Beantwortung dieser Fragen sind alle wahrheitsgetreu. Bei einer arglistigen Täuschung aufgrund falsch beantworteter Fragen ist die Vermittlung dieser Tiere nicht zustande gekommen und mit sofortiger Wirkung ungültig. Des weiteren wird durch die Unterschrift bestätigt, dass gegen mich keinerlei Tierhaltungsverbote vorliegen, bzw kein Verfahren wegen Tiermissbrauch je gegen mich oder Familienmitglieder angestrebt wurde. Unsere Tierschutztiere dürfen nicht ohne unsere Kenntnis und unserer Genehmigung an Dritte weitergegeben werden. Unsere Tiere werden erst nach einer positiven Vorkontrolle (Hausbesuch) vermittelt. Nach einer positiven Vorkontrolle wird ein Tierschutzvertrag für das Tier erstellt. Das Tier wird für Sie reserviert und für die nächste Transporttour/ Ausreise angemeldet. Vor der Ausreise wird die Schutzgebühr komplett an uns überwiesen. Bitte haben Sie auch Verständnis, dass Ratenzahlungen oder Teilanzahlungen vor und nach dem Erhalt des Tieres nicht akzeptiert werden können. Auch hier wäre eine Vermittlung sofort hinfällig. Im Falle einer Absage Ihrerseits nach Überweisung der Schutzgebühr (incl Transportkosten) und schon erfolgter Anmeldung für den Transport des Tieres kann die Transportgebühr nicht mehr zurückerstattet werden.
Schriftliche Einwilligung gem Datenschutz / DSGVO
Die privaten Daten, die Sie innerhalb dieser Selbstauskunft angeben, werden ausschließlich zum Zweck des Adoptionsverfahrens innerhalb unseres Teams gespeichert, verarbeitet und weitergegeben. Zum Zweck der Vor- und Nachkontrolle wird ihre ausgefüllte Selbstauskunft darüber hinaus an einen externen ehrenamtlichen Tierschutz- Mitarbeiter weitergegeben. Sofern eine Adoption zustande kommt, wird diese Selbstauskunft Bestandteil des Adoptionsvertrages und unterliegt den gesetzlichen Aufbewahrensfristen. Aufgrund tierschutzrechtlicher Besonderheiten kann nach der Adoption in Einzelfällen auch das Veterinäramt Einsicht in den Selbstauskunftsbogen verlangen. Mit Unterzeichnung der Selbstauskunft willigen Sie in die Nutzung Ihrer Daten für den beschriebenen Zweck ein und versichern deren Richtigkeit.
Diese Einwilligung können Sie jederzeit schriftlich bei ihrer Vermittlerin widerufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt.